Die Rechte und Pflichten als Versicherungskunde
(verpd) Ein Versicherungsvertrag ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen: Im Versicherungsfall muss ein Versicherer seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Versicherungsleistung nachkommen. Dies gilt jedoch nur, wenn auch der Versicherungskunde seine vertraglich eingegangenen Pflichten erfüllt hat. Der Versicherungsschutz kann nämlich gefährdet sein, wenn der Versicherungskunde bestimmte Pflichten, die es nicht nur während der Vertragslaufzeit gibt, sondern bereits bei der Beantragung der Police und im Schadensfall, nicht erfüllt hat.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft