BGH: Weitreichendes Auskunftsrecht des Versicherers
Die Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten des Versicherungsnehmers sind, wie ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH, 13.04.2016 - IV ZR 152/14) aufzeigt, weitreichend. Grundsätzlich ist es Sache des Versicherers, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
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