BGH: Maklerverträge können per Mail geschlossen und widerrufen werden
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Einen Maklervertrag kann man schon vor einer Besichtigung per E-Mail abschließen und damit auch widerrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in zwei Fällen, in denen Grundstückskäufer ihrem Makler die Provision ...
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