Bestellerprinzip: Makler scheitern mit Verfassungsbeschwerde
Wer bestellt, der zahlt: Für Mieter ist das seit 2015 geltende Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen eine große Entlastung. Makler hingegen fürchten um ihr Geschäft. Jetzt ist klar: Das Gesetz ist verfassungskonform.
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