Arbeitslohn/Krankenversicherung | Ist der Krankenzusatzversicherungsschutz doch Sachlohn und die 44-Euro-Freigrenze nutzbar?
Arbeitgeber schließen für ihre Arbeitnehmer oftmals zusätzliche Krankenversicherungen ab. Das BMF sieht in den geleisteten Beiträgen des Arbeitgebers Barlohn. Nun muss aber der BFH darüber entscheiden, ob die Beiträge nicht doch Sachlohn darstellen und folglich die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags von seinem Arbeitgeber ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch Geld verlangen kann.
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