Streit um Schadenersatz für entgangene Urlaubsreise
(verpd) Wer wegen eines Unfalls eine zuvor gebuchte Urlaubsreise nicht antreten kann, hat keinen Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher auf Ersatz der Aufwendungen für die Reise. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bremen (Az. 7 O 1759/12) hervor.
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