Regulierung durch Makler führt zum Interessenkonflikt
Der Bundesgerichtshof hat gestern die lang erwartete Begründung zum Urteil vom 14. Januar 2016 nachgeliefert, mit der einem Versicherungsmakler unter Androhung hoher Geldstrafen verboten wurde, im Auftrag eines Versicherers Schäden zu regulieren.
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