BSG-Urteil: Kein weltweiter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenkassen
Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei Bedarf selbst ergänzend mit weltweitem Schutz bei Auslandsreisen absichern. Krankenkassen dürfen hierfür keine Beitragsmittel einsetzen. Mehr zum Thema 'Auslandskrankenversicherung'... Mehr zum Thema 'Gruppenkrankenversicherung'...
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