BGH - Haftung der Tarifwechsel-Optimierer ergibt sich auch für Altfälle
Krankenversicherer dürfen bei einem Tarifwechsel des Versicherungsnehmers im Zieltarif einen Leistungsausschluss verlangen. Dafür braucht beim Versicherungsnehmer kein erhöhtes Risiko vorzuliegen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Resultierend daraus können sich Tarifwechsel-Optimierer, die unangemessen hohe Risikozuschläge für Mehrleistungen beim Tarifwechsel akzeptieren, schadenersatzpflichtig machen. Eine Haftung ergibt sich auch für Altfälle. "Weder ... weiterlesen
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