ALG II: Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen bei Einkommen abzuziehen
Dem Gerichtsurteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) liegt der Fall einer jungen Frau zugrunde, die Kindergeld und ergänzend Arbeitslosengeld II (ALG II) erhielt. Das beklagte Jobcenter berücksichtigte das Kindergeld als Einkommen und zog davon eine Versicherungspauschale von 30 Euro ab. Der restliche Betrag wurde als Einkommen der jungen Frau auf ihren ALG II-Anspruch angerechnet.
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