Waschanlagenbetreiber haftet trotz haftungsbeschränkender AGB für Schäden an einem Pkw
Eine Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Waschanlagenbetreibers entbindet ihn nicht von der vertraglichen Pflicht, ein Fahrzeug während des Waschvorganges vor Schäden zu bewahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 29/14) hervor.
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