Erster Beschluss in Böhmermann-Affäre: Landgericht Hamburg verbietet Teile des "Schmähgedichts"
Manche Aussagen bleiben erlaubt, der größere Teil ist aber unzulässig: Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung zu Böhmermanns "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten Erdogan bekannt gegeben.
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