Wenn das neue Auto mehr Sprit verbraucht als angegeben
(verpd) Wird in einem Prospekt für einen Neuwagen bezüglich des Kraftstoffverbrauchs auf eine EU-Richtlinie verwiesen, der zwei Messmethoden zugrunde liegen, reicht es aus, wenn die Verbrauchswerte nur einer der beiden Methoden annähernd entsprechen. Das geht aus einem vom Oberlandesgericht Hamm veröffentlichten Urteil hervor (Az. : 2 U 163/14).
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