Durchschlängeln kann teuer werden

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Durchschlängeln kann teuer werden

In diesem Monat ist eine privat initiierte Petition gescheitert, die Motorradfahrern das Vorbeischlängeln an Autos im Stau erlauben sollte. Zwar gibt es keinen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der ein solches Durchschlängeln ausdrücklich untersagt. Doch einige Vorgaben der StVO schließen ein Passieren von Autos im Stau oder in stockendem Verkehr rechtlich aus. Anders formuliert macht es derartige Verhalten sogar strafbar, warnt das Golsar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Da ist zunächst das Verbot, rechts zu überholen. Von dieser Verkehrsregel darf nur eine Ausnahme gemacht werden, wenn für das Rechtspassieren ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Damit ist auf einer Autobahn aber keinesfalls der Seitenstreifen gemeint. Somit ist für Motorradfahrer rechtlich einwandfreies Überholen nur auf der ganzen linken Fahrbahn möglich, die bei einem Stau in der Regel aber auch mit Fahrzeugen gefüllt ist. Zudem ist bei der Vorbeifahrt links außen eine weitere Regel der StVO zu beachten, die besagt, dass beim Überholen ein Mindestabstand zum Nebenfahrzeug von einem Meter einzuhalten ist. Diesen Sicherheitsabstand zu gewährleisten, dürfte Motorradfahrern jedoch schwerfallen. Und auch ein drittes, nicht selten zu beobachtendes Verhalten von Motorradfahrern bei Autoschlangen auf mehrspurigen Straßen ist untersagt: das „Slalomfahren“ zwischen den sich stauenden Fahrzeugen. Dagegen hat die StVO auch den Einwand, dass nicht zwischen zwei Fahrspuren gefahren werden darf. Somit verstößt ein motorisierter Zweiradfahrer also immer gegen geltendes Recht, wenn er sich zwischen Autokolonnen durchschlängelt. Je nach Einschätzung der Sachlage können bis zu 250 Euro, zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot fällig werden. Darüber hinaus muss ein Motorradfahrer davon ausgehen, dass ihm immer eine Mitschuld zuerkannt wird, wenn er beim Überholen in einem Stau oder bei zäh fließendem Verkehr in einen Unfall verwickelt wird. (ampnet/jri) Bilder zum Artikel Auch Motorradfahrer müssen im Stau warten. Foto: Goslar Institut klein (136 kB) mittel (788 kB) groß (788 kB)

Weiterlesen auf: Auto-Medienportal.Net
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
Sozialrecht: Wichtige Grundlagen für Versicherungsmaklerinnen und -makler
12.08.2025

Das Sozialrecht durchzieht all unsere Lebensbereiche – und erst recht Ihren Arbeitsalltag als Versicherungsmakler. …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
01.09.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
Wasserschäden in der Rechtsprechung
09.09.2025

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in der Gebäude- und Hausratversicherung. Nicht zuletzt durch …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
16.09.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Elementarschadenversicherungspflicht: Vermittlerinnen und Vermittler zeigen differenzierte Haltung
01.08.2025

Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 hat auf drastische Weise gezeigt, wie verwundbar selbst dicht …

Versicherungen
AfW veröffentlicht Praxisleitfaden für den sicheren Einsatz von KI in Vermittlerunternehmen
31.07.2025

Seit dem 02. Februar 2025 sind Teile der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft. Der …

Versicherungen
Provinzial beabsichtigt Risikoträger für Getsafe Policen zu werden
31.07.2025

Die andsafe AG, Digitalversicherer des Provinzial Konzerns, beabsichtigt, künftig als Risikoträger für rund 500.000 …