Daten­flatrate: E-Plus verliert Prozess

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Daten­flatrate: E-Plus verliert Prozess

Verspricht ein Mobil­funkanbieter in einem Tarif unbe­grenztes Daten­volumen, darf er die zugesicherte Über­tragungs­geschwindig­keit nicht drosseln. In der vor dem Land­gericht Potsdam verhandelten Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands ging es um den Tarif „Allnet Flat Base all-in“ der Firma E-Plus. Darin versprach das Unternehmen eine Internetnut­zung mit unbe­grenztem Daten­volumen. In den allgemeinen Geschäfts­bedingungen schränkte E-Plus die versprochene Leistung aber wieder ein. Kunden durften nur Daten bis zu einem Volumen von 500 Megabyte im Monat in schneller Geschwindig­keit über­tragen. Über­schritten sie dieses Limit, blieb zwar die Internetnut­zung ohne Aufpreis möglich. Die Über­tragungs­geschwindig­keit wurde jedoch deutlich ausgebremst.

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