Auto­versicherung: Ärger nach Schaden durch Beifahrertür

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Auto­versicherung: Ärger nach Schaden durch Beifahrertür

Ein Kfz-Haft­pflicht­versicherer muss einen Schaden von rund 1 150 Euro ersetzen, der entstand, als ein Beifahrer des Auto­halters beim Öffnen der Tür ein anderes Fahr­zeug beschädigte. Die Geschädigte hatte ihren Wagen vor ihrem Haus geparkt. Durch das Öffnen der Beifahrertür des anderen Autos entstand an ihrem Auto ein Sach­schaden von rund 817 Euro, hinzu kamen noch Sach­verständigen- und Anwalts­kosten – insgesamt etwa 1 150 Euro. Die Geschädigte forderte das Geld von der gegnerischen Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Die aber weigerte sich zu zahlen. Ihre Begründung: Nicht der Halter des Autos hatte den Schaden verursacht, sondern dessen Beifahrer, als der Wagen nicht gefahren wurde. Vor Gericht erhielt die Geschädigte Recht: Der Schaden sei beim Gebrauch des Fahr­zeugs entstanden, dazu gehöre auch das Öffnen einer Tür. Solche Schäden sind von der Kfz-Haft­pflicht gedeckt (Land­gericht Saarbrücken, Az. 13 S 117/15).

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