Ventillösung - Vertreter sind als Makler anzusehen
Ein Versicherungsvertreter, der im Rahmen der so genannten Ventillösung Kunden an einen Versicherungsmakler vermittelt, verstößt gegen die Gewerbeordnung. So urteilte jetzt ein Gericht gegen einen Vermittler, der wiederholt Geschäfte, die er nicht selbst vermitteln konnte, an einen Makler weiterleitete. Das Gericht sagt nun: Wer Maklermandate vermittelt, gilt im Verhältnis zu den Kunden als Makler. ... weiterlesen
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