Sozialrecht | Paketfahrer ist nicht Sub-Sub-Unternehmer, sondern abhängig Beschäftigter
Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen PKW nutzt.
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