BFH: Inländischer Anleger kann Pauschalbesteuerung für Investmentfonds mit Sitz in USA abwehren
Inländischen Anteilsscheininhabern eines Investmentfonds mit Sitz in den USA steht zur Vermeidung der pauschalen Ermittlung der Kapitalerträge gemäß §§ 2 , 6 InvStG die Möglichkeit zu, die Besteuerungsgrundlagen des ausländischen Investmentvermögens gemäß § 5 Abs. 1 InvStG nachzuweisen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.11.2015 entschieden und damit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Juli 2015 ( BeckVerw 312488 ) widersprochen (Az.: VIII R 27/12). Weiterlesen
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