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BGH: Verurteilung wegen vielfacher Untreue im Fall des Bankhauses Wölbern rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Erwerbers des Bankhauses Wölbern wegen Untreue in 327 Fällen bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte den Medizinprofessor, der 2006 das Bankhaus erworben hatte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, da er 31 geschlossenen Immobilienfonds insgesamt rund 147 Millionen Euro zur zweckwidrigen Verwendung entzogen hatte (Beschluss vom 13.01.2016, Az.: 5 StR 460/15). Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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