Rückerstattung und Schadensersatz: GmbH-Geschäftsführer haftet für zu Unrecht gezahlte Vergütung
Veranlasst ein Geschäftsführer einer GmbH, dass ihm mehr als das vertraglich vereinbarte Geschäftsführergehalt ausgezahlt wird und ist dies für seinen Mitgeschäftsführer erkennbar, trifft diesen die Pflicht, die unrechtmäßigen Zahlungen zu unterbinden. Unterlässt er dies, haftet er persönlich für die an seinen Mitgeschäftsführer zu Unrecht abgeführten Gelder und muss sie der Gesellschaft erstatten. Mehr zum Thema 'Haftung'... Mehr zum Thema 'GmbH-Geschäftsführung'... Mehr zum Thema 'Gehalt'... Mehr zum Thema 'Vergütung'...
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