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OLG Hamm: Kleine Benzinklausel greift nicht für Schäden im Zuge von Reparaturen mit Schweißbrenner

VVG § 100 ; StPO § 153 I ; ZPO §§ 533 , 256 I ; StVG § 7 Die Anwendung der «kleinen Benzinklausel» setzt voraus, dass sich ein Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs verwirklicht und zu einem Schaden geführt hat. «Gebrauch eines Fahrzeugs» kann auch eine vom Eigentümer oder Halter vorgenommene Reparatur an dem Fahrzeug sein, wenn sich hierbei die besonderen Gefahren des Fahrzeugs auswirken. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm jedoch nicht, wenn bei Reparaturarbeiten mit einem Schweißgerät ein Brand entsteht. Denn dann verwirkliche sich regelmäßig das Gebrauchsrisiko des Schweißgeräts. OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2015 - I-20 U 139/14 (LG Bielefeld), BeckRS 2015, 18373 Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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