Nachbarhilfe aus Gefälligkeit: Nachbar haftet trotz …

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Nachbarhilfe aus Gefälligkeit: Nachbar haftet trotz Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Nachbarhilfe aus Gefälligkeit: Nachbar haftet trotz Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit © Fineas / Fotolia.com

Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so kann trotz bestehender Haft­pflicht­versicherung die Haftung nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Eine solche Haftungs­beschränkung ist dann anzunehmen, wenn im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit ein typischer Schaden eintritt und die Versicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. (OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2015 - 3 U 1468/14)

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