OLG Dresden: Vorformulierte Kündigungsschreiben sind wettbewerbswidrig

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OLG Dresden: Vorformulierte Kündigungsschreiben sind wettbewerbswidrig

UWG §§ 3 , 4 Nr. 10, 2 I Nr. 1, 6 ; SGB V §§ 173 , 175 1. Die Zurverfügungstellung eines vorformulierten Kündigungsschreibens durch eine Krankenkasse, das eine Vollmachtserteilung für sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Übermittlung und Kündigungsbestätigung mit einem sofortigen Widerruf von Werbe- und Anruferlaubnissen verbindet, ist wettbewerbswidrig. 2. Eine Krankenversicherung kann einer Konkurrentin nicht abverlangen, mit einem Versicherten, der noch Kunde der Konkurrentin ist, nicht mehr telefonieren zu dürfen – und sei es auch nur zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses. (Leitsätze des Verfassers) OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015 - 14 U 584/15 , BeckRS 2015, 14501 Weiterlesen

Weiterlesen auf: Verlag C. H. Beck oHG / NZA Nachrichten
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