Kein Führerscheinentzug bei unbewusstem Drogenkonsum

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Kein Führerscheinentzug bei unbewusstem Drogenkonsum

Kann ein Autofahrer glaubhaft schildern, dass ihm Drogen ohne sein Wissen und Einverständnis verabreicht wurden, darf er seine Fahrerlaubnis behalten. So entschied das Verwaltungsgericht Meiningen und gab einer Frau ihren Führerschein zurück (Az. 2 K 214/14 Me). Der Führerschein war der Frau nach einem positiven Drogentest abgenommen worden. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, fuhr eine Frau von Tschechien nach Deutschland. Kaum über die Grenze, ließ sie ihr Auto von der Polizei durchsuchen. Denn Bekannte aus Tschechien hätten sie angeblich zwingen wollen, Drogen nach Deutschland zu schmuggeln. Sie habe sich zwar geweigert, aber sei sich nicht sicher, dass wirklich keine Drogen im Fahrzeug waren. Die Beamten konnten im Auto jedoch nichts finden. Ein Bluttest auf Methamphetamine bei der Frau war allerdings positiv ausgefallen. Der Fahrerin wurde deshalb der Führerschein abgenommen, obwohl sie versicherte, niemals freiwillig Drogen genommen zu haben. Ihr Bekannter habe ihr vermutlich Drogen ins Getränk gemischt, weil sie sich geweigert hatte, für ihn zu schmuggeln. Das sei aber nicht ihre Schuld, deswegen wollte sie ihren Führerschein zurückhaben. Das Verwaltungsgericht Meiningen gab der Fahrerin Recht. Im vorliegenden Fall könne nicht einfach angenommen werden, dass die Geschichte der Frau eine Ausrede sei. Die Erklärung der Fahrerin werde auch dadurch bestärkt, dass sie aus freien Stücken ihr Auto nach Drogen untersuchen ließ. Jemand, der bewusst Drogen konsumiert hat, hätte das wohl kaum getan, so das Gericht. (ampnet/Sm) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

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