Hausratversicherung | Abdeckplatte auf Herd – keine Leistungskürzung
Nimmt der Versicherungsnehmer (VN) versehentlich an, der Herd sei abgestellt, und legt er die Abdeckplatte über den Herd und es kommt zu einem Brand in der Küche, ist nach Ansicht des LG Siegen die Schwelle zur groben Fahrlässigkeit noch nicht erreicht.
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