BMAS hilft Versorgungsberechtigten im Insolvenzfall

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BMAS hilft Versorgungsberechtigten im Insolvenzfall

Schon lange ärgerte es Versorgungsberechtigte im Falle der Insolvenz ihrer Firma, dass bei kongruent rückgedeckten Modellen (Unterstützungskasse/Pensionszusage) zwar grundsätzlich der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) eintritt. Dabei verwertet der PSV die Rückdeckungsversicherung und richtet eine neue Versicherung über das PSV-Konsortium ein. Der Nachteil: Der Versorgungsberechtigte nimmt nicht mehr an der Wertentwicklung der Rückdeckungsversicherung in der Anwartschafts- und Leistungsphase ein (der PSV kennt grundsätzlich keine Rentenanpassung). Will er weiter seine Altersversorgung ausbauen, muss er zu neuen ungünstigeren Rechnungsgrundlagen neu beginnen. Das war für alle Beteiligten unbefriedigend.

Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24
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