BGH-Urteile: Anwälte gelogen, Ansprüche verjährt: Mahnbescheide bringen keine Verjährung bei Falschberatung zu geschlossenen Fonds
Grundsätzlich bewirken Mahnbescheide, dass die Verjährung sowohl für den im Bescheid angegebenen Sachverhalt als auch für andere Beratungsfälle gehemmt wird. Vielen Anlegern geschlossener Fonds, deren Anwälte solche Bescheide verschickt hatten, nutzt das aber trotzdem nichts.
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