Mindestabstand unterschritten : Gericht lässt bei Dränglern Ausreden nicht gelten
Auch wenn von hinten gedrängelt wird, ist das noch lange keine Rechtfertigung auf das voraus fahrende Auto zu dicht aufzufahren. Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Bamberg. Mehr zum Thema 'Fahrverbot'...
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