Unfall mit einem auf dem Standstreifen liegengebliebenen Pkw
Bei Unfällen auf dem Standstreifen einer Autobahn haftet üblicherweise der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs. Wenn das andere unfallbeteiligte Fahrzeug aber ohne erkennbaren Grund in einer Breite von ca. 0,7 - 0,95 m den Standstreifen befährt, ist der Anscheinsbeweis jedenfalls erschüttert.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de