Krankenhausbegleitung des Kindes: Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme
Soweit eine stationäre Mitaufnahme medizinisch notwendig ist, wird Begleitpersonen der Verdienstausfall ersetzt. Neben dem Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Versicherte hier sogar weitergehende Ansprüche auf Erstattung des Verdienstausfalles, als beim Kinderkrankengeld. Mehr zum Thema 'Kinderkrankengeld'...Mehr zum Thema 'Krankenhaus'...Mehr zum Thema 'Krankengeld'...
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