Nachbarschaftsstreit : Das Rauchen auf dem Balkon ist kein Grundrecht mehr
In Mietwohnungen gilt die Freiheit der Lebensführung, dazu gehört auch das Rauchen auf dem Balkon. Andererseits besitzt der Nachbar ein Recht auf Gesundheit. Der BGH hat sich für eine Seite entschieden.
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