AnwG Köln sieht unzulässige Werbung: Anwälte dürfen keine Pin-Up-Kalender verschicken
Abrisskalender eignen sich in vielen Branchen als nützliche Werbegeschenke. Das gilt auch für Anwälte, die damit ihre Mandanten erfreuen wollen. Wie ein Beschluss des AnwG Köln zeigt, ist dabei aber die Wahl der Motive entscheidend. Fotos von halbnackten Frauen stellen eine unzulässige Form der Werbung dar.
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