Weit geöffnete Fahrzeugtür - Sorgfaltspflichten beim Ein- oder Aussteigevorgang nach der StVO
Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich ein Ein- oder Aussteigender so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dazu gehört auch das in der geöffneten Fahrzeugtür vorgenommene Anschnallen eines Kindes auf der Rückbank, innerhalb dessen der Fahrzeugführer äußerste Sorgfalt aufbringen muss.
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