Umlage der Wohngebäudeversicherung auf die Mieter - Rechte der Mieter nach Wohnungsbrand
In seinem Urteil (VIII ZR 191/13) hat der BGH die Frage bejaht, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.
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