FG Pressemitteilung: Der Empfänger einer Gutschrift schuldet die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer
Das FG Münster hat entschieden, dass der Empfänger einer Gutschrift die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer jedenfalls dann schuldet, wenn er sich die Gutschrift zu Eigen gemacht hat. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Gutschrift'...
Weiterlesen auf: Haufe