BGH: Vermieter muss bei vom Mieter getragener Wohngebäudeversicherung Schaden nach Wohnungsbrand beseitigen
Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.11.2014 klargestellt. Der Mieter könne in einem derartigen Fall außerdem gegebenenfalls die Miete mindern (Az.: VIII ZR 191/13). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell