Anspruch auf Nutzungsausfallersatz: Bis zu 3 Tage Überlegungszeit nach Gutachteneingang
Der Geschädigte darf zunächst den Eingang des Gutachtens abwarten und dann überlegen, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen oder ein Ersatzfahrzeug anschaffen möchte. Diese Überlegungszeit darf bis zu 3 Tagen betragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, 13.02.2014 - 5 U 159/13) hervor.
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