Urteil: Falschparker muss Leerfahrt des Abschleppwagens …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Urteil: Falschparker muss Leerfahrt des Abschleppwagens zahlen

Die Anfahrtskosten eines Abschleppwagens hat ein Falschparker auch dann zu übernehmen, wenn dieser ein anderes Auto abschleppt, anstatt leer zurückzufahren. Darauf hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestanden und wies die Klage eines Autofahrers ab, der wegen eines Bußgeldes klagte (Az. 14 K 8743/13). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, parkte der Fahrer eines Wagens längere Zeit im eingeschränkten Halteverbot, sodass die Verkehrsüberwachung bereits Beschwerden erhielt. Die anwesende Politesse forderte daher auch den Abschleppwagen an. Bevor dieser aber eintraf, kehrte der Parksünder zu seinem Wagen zurück und fuhr davon. Die Behörde stellte ihm daraufhin die Leerfahrt des Abschleppers in Höhe von 60 Euro sowie 30 Euro Verwaltungskosten in Rechnung. Dagegen klagte der Falschparker. Ein Abschleppen sei hier unverhältnismäßig gewesen. Auch habe sich die Politesse nicht darum bemüht, den Abschleppauftrag zu stornieren, als der Fahrer eintraf. Zudem habe keine Leerfahrt stattgefunden, da das Abschleppunternehmen einen direkten Folgeauftrag wahrgenommen hatte und somit auch keine unnötigen Kosten entstanden seien sollen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ließ aber die Argumente des klagenden Falschparkers nicht gelten. Denn wer faktisch im eingeschränkten Halteverbot länger als erlaubt parkt, kann abgeschleppt werden, stellt das Gericht klar. Für eine Stornierung sei es außerdem ohnehin zu spät gewesen. Und da der Abschleppwagen tatsächlich anrücken musste, können auch Kosten für eine Leerfahrt berechnet werden. Dass ein Folgeauftrag wahrgenommen wurde, ist dafür unerheblich, so das Gericht. Nur ausnahmsweise dürfe die Behörde von Anfahrtskosten des Abschleppers absehen, etwa wenn an gleicher Stelle ein anderes Fahrzeug abgeschleppt wird und effektiv keine Kosten entstünden. (ampnet/nic) Bilder zum Artikel groß (11 kB)

Weiterlesen auf: auto-medienportal.net
Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
11.11.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
17.11.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE im Arbeitsrecht
18.11.2025

Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist, Leitender Angestellter, Arbeitnehmer, tariflich Beschäftigter, Beschäftigter als Betriebsrat, Teilzeit-Beschäftigter, befristet Beschäftigter, …

Online
Wie weit darf die Schadenbearbeitung des Versicherungsmaklers gehen?
27.11.2025

Der Beruf des Versicherungsmaklers zeichnet sich nicht nur durch seine Ungebundenheit aus, sondern zieht …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Die Spitzenreiter im Wettbewerb um herausragenden Maklerservice
07.11.2025

Im Rahmen der DKM 2025 hat das Fachmagazin AssCompact die begehrten AssCompact Awards in …

Versicherungen
NÜRNBERGER überzeugt erneut bei BU-Kompetenzratings
07.11.2025

Die NÜRNBERGER Versicherung bestätigt ihre Spitzenposition im Bereich Berufsunfähigkeit. Mit Bestbewertungen in allen drei …

Versicherungen
Robert Gladis wird Vorstand für die Sparte Krankenversicherung
06.11.2025

Robert Gladis (47 Jahre) wurde von den Aufsichtsräten zum Mitglied der Vorstände der Hallesche …