Wellenritt mit fatalen Verletzungsfolgen
(verpd) Wird an einer Schwimmbadrutsche in eindeutiger Weise darauf hingewiesen, wie die Rutsche zu nutzen ist, so muss deren Betreiber nicht auf spezielle Gefahren hinweisen, die sich aus einer unsachgemäßen Nutzung ergeben können. Das gilt auch dann, wenn es schon wiederholt zu Unfällen gekommen ist.
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