Kfz-Kaskoversicherung | So sind falsche Angaben …

Anzeige
Ihre externe Rechtsabteilung

Kfz-Kaskoversicherung | So sind falsche Angaben zu einem erheblichen Vorschaden in der Fallbearbeitung zu behandeln

1. Die Pflicht zur Aufklärung des Schadenereignisses beinhaltet die Offenbarung aller Umstände, die für die Höhe des Schadens von Bedeutung sind. Fragen des VR nach Vorschäden sind vom VN daher vollständig und richtig zu beantworten. 2. Eine arglistige Täuschung setzt eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem VR zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Der VN muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des VR einwirkt. 3. Eine Bereicherungsabsicht des VN ist nicht erforderlich. Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des VR gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er weiß, dass sein Verhalten den VR bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann. 4. Der vom VR zu führende Beweis, dass der VN mit der Abgabe einer objektiv falschen Erklärung das Regulierungsverhalten bewusst beeinflussen wollte, kann durch einen Indizienbeweis geführt werden. Dabei ist anerkannt, dass für ein arglistiges Verhalten des VN indiziell spricht, wenn er in einem Fragebogen falsche Angaben zu erheblichen Vorschäden macht. 5. Der Kausalitätsgegenbeweis nach § 28 Abs. 3 S. 2 VVG ist bei arglistigem Verhalten nicht anwendbar. (LG Bonn 12.11.13, 10 O 151/13, Abruf-Nr. 142122 )

Weiterlesen auf: IWW
Anzeige
KlimaPro

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
04.06.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Neueste Pressemeldungen

Recht / Steuern
Gütertrennung: Vor- und Nachteile des Ehevertragsmodells
13.05.2025

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wenn zwei Menschen heiraten, tritt in Deutschland automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft …

Versicherungen
INTER Versicherungsgruppe: Dr. Günther Blaich ab 1. Juli 2025 neues Vorstandsmitglied
13.05.2025

Die Aufsichtsräte der INTER haben Dr. Günther Blaich (49) zum neuen Vorstandsmitglied des INTER …

Recht / Steuern
AfW begrüßt EuGH-Urteil zu Check24 – Es stärkt die Maklerschaft!
13.05.2025

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 697/23) …