Aachen Münchener darf bestimmte Vertragsklauseln nicht mehr verwenden
Nach einem Urteil des Landesgerichts Köln muss die AachenMüchener Lebensversicherung AG ab sofort in ihren Verträgen auf bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug verzichten. Diese benachteiligen die Kunden und laufe der gültigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof entgegen. In der BGH-Rechtsprechung von 2012 (Aktenzeichen: IV ZR 201/10) geht es um die verdeckten Kosten einer Lebensversicherung. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de