Leistungsfähigkeit | Versteckte Haftung des Schwiegerkinds?
Der BGH hat klargestellt, dass die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auch unter Zugrundelegung des individuellen Familienselbstbehalts zu ermitteln ist, wenn das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes geringer ist als das seines Ehegatten (5.2.14, XII ZB 25/13, Abruf-Nr. 140753 ). Zudem ist der Wohnvorteil eines unterhaltspflichtigen Kinds auch beim Elternunterhalt dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht nur im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen. Daneben hat der BGH Aussagen zum Taschengeldanspruch getroffen.
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