Verjährung von Regressansprüchen gegen Anwälte: Mandant muss Fehler erkennen können
Mandanten müssen darauf vertrauen, dass ihr Anwalt weiß, was er tut. Beratungsfehler können sie nur schwer erkennen und erfahren davon eher zufällig. Der BGH hat daher zu Recht entschieden, dass die Verjährungsfrist für Regressansprüche eines Mandanten gegen seinen Anwalt erst läuft, wenn der Mandant einschätzen kann, dass sein Rechtsberater etwa falsch gemacht hat, meint Dirk Michel.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online