Nicht ange­schnallt bei Unfall: Versicherung darf …

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Nicht ange­schnallt bei Unfall: Versicherung darf nicht auto­matisch weniger zahlen

Wer bei einem Auto­unfall nicht ange­schnallt war, bekommt nicht auto­matisch weniger Geld von der Versicherung des Unfall­ver­ursachers. Einen Abzug für Mitverschulden gibt es nur dann, wenn der Sicher­heits­gurt die Verletzungen tatsäch­lich verhindert oder verringert hätte, so das Ober­landes­gericht München (Az. 10 U 1931/12).

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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