Maklerhaftung vom BGH präzisiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) stelle jüngst erneut sehr strenge Haftungsmaßstäbe für Versicherungsmakler auf. Bei einer Deckungsnote für Unternehmer muss der Makler immer genau nachfragen, welche beruflichen Risiken der Kunde eingeht und dann entsprechenden Schutz eindecken, entschied der BGH mit Urteil vom 26. März 2014 (Az.: IV ZR 422/12).
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