Immobilien-Darlehen: DKB hat Immobilienkäufer falsch belehrt

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Immobilien-Darlehen: DKB hat Immobilienkäufer falsch belehrt

Zahlreiche Immobilien-Darlehens­verträge der Deutschen Kredit­bank (DKB) aus den Jahren 2005 bis 2007 sind nach Ansicht des Berliner Rechts­anwalts Thomas Storch recht­lich nicht halt­bar und können deshalb widerrufen werden. Storch stützt sich auf ein Urteil des Ober­landes­gerichts Brandenburg. Danach ist die Widerrufs­belehrung der DKB aus dem Jahr 2006 fehler­haft.

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