06. 05. 2014 - Auch Scheinrenditen …

Anzeige
ARAG B2B 2025 - KW 19

06. 05. 2014 - Auch Scheinrenditen müssen versteuert werden

(ac) „Renditen“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn sie bis Anfang 2010 gutgeschriebenen wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.Schneeballsystem: Erfolg des Produktes wurde vorgetäuschtBei der BCI handelt es sich um eine im Jahr 2002 gegründete amerikanische Aktiengesellschaft. Den Anlegern wurden Renditen von 15,5% versprochen. Die Anlagegelder sollten in einen Vermögenspool fließen, aus dem unter anderem Großbanken Sicherheitskapital für Finanzgeschäfte zur Verfügung gestellt werden sollte. Tausende deutscher Anleger, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden so gelockt. Tatsächlich wurden mit den eingezahlten Geldern jedoch Zins- und Rückzahlungsansprüche von anderen Anlegern befriedigt. Mit jährlichen Renditeabrechnungen von 15,5% wurde der Erfolg des Produkts vorgetäuscht. Im Falle der Kündigung der Anlage wurde die Einlage samt vermeintlich erzielter Rendite bis Anfang des Jahres 2010 auch ausbezahlt. Danach brach dieses Schneeballsystem zusammen.Besteuerung der Renditen aus dem SchneeballsystemIn dem Streitfall klagten Eheleute, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt 338.000 Euro an der BCI beteiligt hatten, gegen die Versteuerung gutgeschriebener „Renditen“ in Höhe von ca. 190.000 Euro. Da sie sich für die Wiederanlage der Einlagen und der „Renditen“ entschieden hatten, verloren sie mit dem Zusammenbruch des Schneeballsystems alles. Dennoch besteuerte das Finanzamt die Renditen. Hierbei berief es sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach auch Gutschriften aus einem sogenannten Schneeballsystem zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutgeschriebenen „Renditen“ bereit und fähig war. Das Finanzgericht Köln wies die Klage der Eheleute ab. Er behandelte die gutgeschriebenen Renditen als steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung. Dass die Renditen nie zur Auszahlung kamen sei unerheblich, da die BCI auf Verlangen der Kläger bis Anfang 2010 Einlagen samt „Rendite“ ausgezahlt hätte.Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.03.2014, Az.: 14 K 2824/13 - Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, Az.: VIII R 13/14

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
Wochenendhaus

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
12.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
Infotag: Coachingausbildung bei FCM Finanz Coaching
16.05.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einem monatlichen kostenfreien Infotag. Begleiten Sie Menschen …

Online
Anbieterwechsel in der betrieblichen Krankenversicherung und was es dabei zu beachten gilt
20.05.2025

Betriebliche Krankenversicherung ist der wohl aktuell am stärksten wachsende Vorsorgemarkt. Das sieht man allein …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
20.05.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Wenn die Kritik an der Lebensversicherung nicht berechtigt ist - BU-Prämien bleiben stabil
08.05.2025

Wie in den Vorjahren hat das Kölner Analysehaus infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH auch …

Recht / Steuern
ARAG Experten mit wichtigen Urteilen aus der Welt der Pflege
08.05.2025

Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird - Als sein Sohn einen …

Versicherungen
Volker Bohn wird Generalbevollmächtigter für unabhängige Vertriebspartner
08.05.2025

Der Vorstand der Stuttgarter Versicherungsgruppe hat Volker Bohn mit Wirkung zum 1. Mai 2025 …