Offene Immobilienfonds: BGH verurteilt Commerzbank zu Schadenersatz
Käufer von Anteilen an offenen Immobilienfonds haben gute Chancen auf Schadenersatz – auch wenn Sie die Anteile bereits 2008 oder früher gekauft haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Commerzbank in zwei Fällen dazu verurteilt, Anleger zu entschädigen. Die Bank hatte nicht darüber informiert, dass offene Immobilienfonds den Rückkauf von Anteilen stoppen können – so wie es dann auch geschah. test.de erklärt die Rechtslage und sagt, was betroffene Anleger jetzt tun können.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest