Gekündigte Policen: BGH hilft Prismalife-Kunden aus …

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ARAG B2B 2025 - KW 19

Gekündigte Policen: BGH hilft Prismalife-Kunden aus Kostenfalle

Wer seine Lebens­versicherung vorzeitig kündigt, muss auch die Abschluss­kosten nicht weiter zahlen, so der Bundes­gerichts­hof (BGH). Er ermöglichte es so den Kunden des Versicherers Prismalife, aus dessen spezieller „Kosten­ausgleichs­ver­einbarung“ heraus­zukommen (Az. IV ZR 295/13). Sie war bisher selbst dann nicht künd­bar, wenn der Kunde die Versicherung gekündigt hatte.

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